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   BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61   

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BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61 (https://dejure.org/1963,708)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1963 - VIII C 29.61 (https://dejure.org/1963,708)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1963 - VIII C 29.61 (https://dejure.org/1963,708)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1963, 152
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 167.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61
    Der Begriff des "Angestellten" im Sinne von § 2 BWGöD gehört dem Bundesrecht an und ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (vgl. die Urteile vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 -, NJW/RzW 1961 S. 521 = DVBl. 1961 S. 787 = RiA 1962 S. 239 , vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477, und vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 -).

    In dem schon genannten Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 - ist dargelegt worden, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BWGöD keine ausdehnende Auslegung zuläßt: Stand jemand im Ausbildungsdienst mit der Anwartschaft auf die spätere Übernahme in ein Angestelltenverhältnis, so gehörte er - wenn er nicht schon zur Zeit der Schädigung Beamter, Angestellter oder Arbeiter war - nicht zum Kreise der wiedergutmachungsberechtigten Geschädigten.

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61
    Es kommt bei der Beantwortung der Frage, ob ein Verfolgter zum Kreise der geschädigten Angehörigen des Öffentlichen Dienstes im Sinne von § 2 BWGöD gehört, nicht auf die beruflichen Absichten und Aussichten an, die er zur Zeit der Schädigung hatte; diese können nur dann bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD) bedeutsam werden, wenn im Falle einer feststellbaren Schädigung über den Umfang der ihm zu gewährenden Wiedergutmachung zu entscheiden ist (vgl. BVerwGE 11, 109 [111]).
  • BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 115.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61
    Der Begriff des "Angestellten" im Sinne von § 2 BWGöD gehört dem Bundesrecht an und ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (vgl. die Urteile vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 -, NJW/RzW 1961 S. 521 = DVBl. 1961 S. 787 = RiA 1962 S. 239 , vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477, und vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 -).
  • BVerwG, 12.04.1961 - VIII C 186.59
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61
    Der Begriff des "Angestellten" im Sinne von § 2 BWGöD gehört dem Bundesrecht an und ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen (vgl. die Urteile vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 -, NJW/RzW 1961 S. 521 = DVBl. 1961 S. 787 = RiA 1962 S. 239 , vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477, und vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 -).
  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 227.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61
    Im Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn stand jemand nur, wenn er die Anwartschaft hatte, nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes zum Beamten ernannt zu werden (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 227.59 -, NJW/RzW 1961 S. 232).
  • BAG, 04.10.1957 - 1 AZR 463/55
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 29.61
    In der neueren Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (RAG/ARS 44, 240) und in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 4, 333) wird allerdings Volontärärzten unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine tarifliche Vergütung auch dann zuerkannt, wenn eine solche nicht vereinbart worden war; diese Rechtsprechung will "Umgehungen des Tarifzwanges" entgegentreten (ARS 44, 240 [247]) und eine tarifgemäße Vergütung dann sichern, wenn der Volontärarzt tatsächlich wie ein zu vergütender Assistenzarzt beschäftigt wurde.
  • BVerwG, 01.07.1969 - VIII B 49.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Begriff eines

    Das im Berufungsurteil angeführte und in der Beschwerdeschrift bezeichnete Urteil vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 29.61 - (NJW/RzW 1963, 426 = RiA 1963, 238 = ZBR 1963, 152) enthält eine Entscheidung zu § 2 BWGöD und betrifft einen nicht zum Kreise der Geschädigten gehörenden Volontärarzt an einem öffentlichen Krankenhaus, der zum Zweck der Ausbildung, nicht aber auf Grund eines Dienstvertrages (§ 611 BGB) beschäftigt war.

    Der Hinweis des Berufungsgerichts auf das Urteil BVerwG VIII C 29.61 steht damit im Einklang.

    Daraus kann sich gegenüber dem einen ganz anderen Fall betreffenden Urteil BVerwG VIII C 29.61 kein Abweichungstatbestand (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ergeben.

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 287.63

    Versorgungsanwartschaft für eine jüdische Lernschwester - Schwesternvereine als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das genannte Urteil BVerwG VIII C 115.60) ist bei arbeitsrechtlich zu beurteilenden Dienstverhältnissen der Begriff des "Bediensteten" ebenso abzugrenzen wie der Begriff des "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" im Rahmen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWGöD (vgl. insoweit die Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 -, NJW/RzW 1963 S. 285 = RiA 1963 S. 235, und vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 29.61 -, NJW/RzW 1963 S. 426 = RiA 1963 S. 238 = ZBR 1963 S. 152): Abgesehen von den "Beamten" sind Angestellte und Arbeiter gemeint.

    Wer sich als Verwaltungslehrling (vgl. das genannte Urteil BVerwG VIII C 167, 60) oder als unbezahlter Volontärarzt (vgl. das genannte Urteil BVerwG VIII C 29.61) in ein Ausbildungsverhältnis begibt, trifft noch keine seinen beruflichen Werdegang bei einem bestimmtem Dienstherrn oder Arbeitgeber betreffende Entscheidung; er will damit zunächst die Voraussetzungen schaffen für den späteren Eintritt in einen bestimmten Beruf, ohne sich damit - wenn überhaupt eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorbereitet werden soll - schon in ein auf Dauer angelegtes Treue- und Fürsorgeverhältnis zu begeben, Nicht anders liegt es bei der Tätigkeit eines unbezahlten Volontärarztes an einem jüdischen Krankenhaus (vgl. das Urteil BVerwG VIII C 115.60).

  • BVerwG, 27.06.1969 - VIII B 33.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auf Grund dieser Beweiswürdigung, die den besonderen Fall der Klägerin betrifft und Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht erkennen läßt, hat das Berufungsgericht den Fall der Klägerin im Anschluß an das Urteil des beschließenden Senats vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 29.61 - (NJW/RzW 1963, 426 = RiA 1963, 238 = ZBR 1963, 152) rechtlich dahin gewürdigt, daß sie, weil sie in einem schlichten Ausbildungsverhältnis gestanden habe, ohne Aussicht auf spätere Übernahme in die Dienste des Dienstherrn, nicht zu den anspruchsberechtigten "Bediensteten" im Sinne von § 31 d BWGöD gehört haben könne.

    Die in der Beschwerdeschrift angegriffenen Bemerkungen des Berufungsgerichts gehen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, daß ein Ausbildungsverhältnis den Ausgebildeten auch dann nicht in den Kreis der von § 31 d BWGöD gemeinten "Bediensteten" bringt, wenn "ein Ausbildungsdienst mit der Anwartschaft auf die spätere Übernahme in das Angestelltenverhältnis" bestand (vgl. das genannte Urteil BVerwG VIII C 29.61), woraus zu folgern sei, daß nichts anderes gelten könne, wenn eine solche Anwartschaft nicht bestand.

  • BVerwG, 28.09.1971 - VIII B 21.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Urteilsbegründung führt auf keine grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfragen, die nicht schon geklärt wären: Von einem Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 227.59 - [NJW/RzW 1961, 232]) nur darin gesprochen werden, wenn jemand in einem bestimmten Dienstverhältnis mit bestimmten Dienstpflichten stand mit der sich aus Laufbahnvorschriften ergebenden Anwartschaft auf eine Ernennung zum Beamten nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes; der Umstand allein, daß jemand bei einer öffentlich-rechtlichen Dienststelle für den späteren Beruf ausgebildet wurde - etwa als Volontärarzt - reicht nicht aus (Urteil vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 29.61 - [NJW/RzW 1963, 426 = RiA 1963, 238 = ZBR 1963, 152]).
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 52.62

    Anspruch auf Neufestsetzung des Diätendienstalters gem. § 31c Gesetz zur Regelung

    Der Grundsatz, daß ein Dienstverhältnis zur Zeit des schädigenden Eingriffs bestanden haben muß, gilt auch dann, wenn erst kurz vor diesen Eingriff das Dienstverhältnis vorübergehend gelöst worden war(Urteil vom 31. Januar 1961 - BVerwG VIII C 29.61 -, NJW/RzW 1963 S. 426 = ZBR 1963 S. 152 = RiA 1963 S. 238).
  • BVerwG, 23.12.1965 - VIII B 53.65

    Auslegung des Begriffs des Bediensteten - Anwendung der arbeitsrechtlichen

    Der Begriff des "Bediensteten" im Sinne von § 31 d BWGöD umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - abgesehen von den "Beamten" - grundsätzlich nur die Angestellten und die Arbeiter im Sinne des Arbeitsrechts (BVerwGE 18, 288 [291]; BVerwGE 20, 52 [59] unter Hinweis auf die Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 167.60 -, NJW/RzW 1965 S. 285, und vom 31. Januar 1963 - BVerwG VIII C 29.61 -, NJW/RzW 1963 S. 426; vgl. das Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477).
  • BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 58.71
    Aus dem Verfassungsgrundsatz der Sozialstaatlichkeit folgt nicht die Notwendigkeit einer Ausdehnung des Begriffes "Angestellter des öffentlichen Dienstes" auf Personen, die aus Gründen der Ausbildung unentgeltlich bei einer öffentlich-rechtlichen Dienststelle beschäftigt waren (Ergänzung zu BVerwG vom 1963-01-31 VIII C 29/61 = RzW 63, 416).Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht dadurch verletzt, daß die Behörde von einer (unrichtigen) weiteren zu einer (richtigen) engeren Gesetzesauslegung übergeht.
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